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Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Das Programm Netto-Klick hilft Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit.
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden.
Die Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer.
Lohnzusatzkosten spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Kostenbelastung durch Lohnzahlungen.
Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.
Im wesentlichen gelten nur für minderjährige Azubis zusätzliche Freizeitregelungen, wenn Berufsschulunterricht stattfindet.
Werden wesentliche Arbeitsbedingungen nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, dann kann das Problemen bei der Beweisführung zur Folge haben.
Streitereien über die Formulierung von Arbeitszeugnissen kosten regelmäßig nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts.
Die Reform betrifft kleine und mittlere Unternehmen nicht so stark, sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben.
Soll ein ursprünglich unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, bedarf es dafür eines sachlichen Grundes.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
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Fax: 0208 – 970 71 37

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