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Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung führen nicht zu Arbeitslohn.
Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden - selbst wenn die Auskunft falsch ist.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Damit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen.
Auch wenn Wechselschichtarbeit in die an und für sich begünstigte Nachtzeit fällt, sind dafür gezahlte Nachtzuschläge nicht steuerfrei.
Ein Arbeitnehmer darf zwar eine Direktversicherung als Weg der betrieblichen Altersvorsorge verlangen, hat aber bei der Wahl des Versicherungsträgers kein Mitbestimmungsrecht.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten rigoros durchgesetzt.
Die verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung ist normalerweise ein geldwerter Vorteil - aber nur, wenn die Miete noch unterhalb der Untergrenze des örtlichen Mietspiegels liegt.
Die neuen Richttafeln 2005 G sind jetzt verbindliche Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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