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Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

In Zukunft gilt die Sozialversicherungspflicht generell bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - unabhängig davon, ob eine Freistellung erfolgt oder nicht.
Sogar das von dritter Seite gezahlte Preisgeld für einen Förderpreis kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.
Durch die beiden Konjunkturpakete wurden die Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erheblich flexibilisiert.
Das Bundesfinanzministerium passt seine Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen an die Gesetzesänderungen der letzten Monate an.
Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.
Abweichungen zwischen Angaben im Fahrtenbuch und den Ergebnissen eines Routenplaners führen nicht automatisch zur Nichtigkeit des Fahrtenbuchs.
Bei der Entgeltfortzahlung sind sämtliche Lohnbestandteile zu berücksichtigen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gezahlt werden.
Sozialversicherungsbeiträge, die zunächst wegen einer irrtümlich angenommenen Versicherungspflicht gezahlt und später in freiwillige Beiträge umgewandelt werden, zählen erst im Jahr der Umwandlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Das Bundesfinanzministerium hat sich über Zahlungen des Arbeitnehmers für die laufenden Kosten eines Firmen-Pkws oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten geäußert.
Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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