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Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.
Während die Werte für eine freie Unterkunft konstant bleiben, steigen die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten um rund 2,5 %.
Arbeitgeber haben die Wahl zwischen der Anwendung der Sachbezugswerte und dem Ansatz der tatsächlichen Werte.
Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Die hohe Zahl an Insolvenzen aufgrund der Wirtschaftskrise wirkt sich im kommenden Jahr mit höheren Belastungen bei den Lohnnebenkosten aus.
Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung und akzeptiert jetzt auch die steuerfreie Erstattung von Fortbildungskosten, die dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt wurden.
Die steuerfreie Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber ist nur dann möglich, wenn deren Notwendigkeit zuvor von einem Augenarzt diagnostiziert wurde.
Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.
Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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